Bibliotheksordnung

Allgemeines

Die Bibliothek FAMILIENKUNDE NIEDERSACHSEN des Niedersächsischen Landesvereins für Familienkunde e. V. (NLF) dient der Information, der Forschung und dem Erfahrungsaustausch. Sie steht allen Familienforschern offen. Die Einrichtungen und Medien sind pfleglich zu behandeln.

Die Benutzung der Bibliothek FAMILIENKUNDE NIEDERSACHSEN ist kostenfrei. Spenden für die Erhaltung sind erwünscht.

 

Anmeldung und Benutzung

Die Benutzer melden sich durch Eintragen in das Besucherbuch an und verpflichten sich damit zur Einhaltung der Bibliotheksordnung. Die Bibliothek ist als Freihand-Bibliothek eingerichtet. Zur Beratung stehen Vereinsmitglieder zur Verfügung. FAMILIENKUNDE NIEDERSACHSEN übernimmt keinerlei Haftung.

 

Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung

Eine Ausleihe erfolgt nur über das Entleihformular und ausschließlich an Mitglieder des NLF - FAMILIENKUNDE NIEDERSACHSEN. Die Leihfrist beträgt vier Wochen plus zwei Wochen für den Postweg bei auswärtigem Leihverkehr. Eine Verlängerung der Leihfrist ist persönlich oder schriftlich (z. B. Email) möglich, falls keine Vorbestellung vorliegt. Vorbestellungen sind über das Entleihformular bei den Bibliothekaren möglich. Eine Benachrichtigung, dass das gewünschte Buch zur Verfügung steht, erfolgt nicht. Bücher, die mit einem roten Klebeband und durch Stempel „Nicht ausleihbar“ gekennzeichnet sind, werden nicht ausgeliehen. Eine Kurzausleihe kann in Ausnahmen möglich gemacht werden.

 

Buchausleihe

Auswärtigen Vereinsmitgliedern werden gewünschte Bücher gegen Portoerstattung zugeschickt.

Die Ausleihdauer beträgt vier Wochen plus zwei Wochen Postlaufzeit.
Bei Mahnung werden 4,50 € Mahngebühren in Rechnung gestellt.

Näheres dazu: siehe Gebührenordnung.