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Sie möchten gerne Mitglied werden?

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Mitglieder im Verein können gemäß Satzung werden:

  • natürliche Personen und Personenvereinigungen,
  • juristische Personen,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Sie werden werden vom Vorstand nach schriftlicher Anmeldung aufgenommen. Ein Anspruch auf Erlangung der Mitgliedschaft besteht nicht.

Die Aufnahme von natürlichen Personen in den Verein ist darüber hinaus davon abhängig, dass der Antragsteller schriftlich der Erhebung; Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten zustimmt. 

Mitgliedsbeitrag

40,- € im Jahr 
In diesem Beitrag sind enthalten:

  • kostenlose Teilnahme an den Fachvorträgen und Benutzung der Bibliothek   FAMILIENKUNDE NIEDERSACHSEN in Hannover;
  • Bezug des Rundbriefs FAMILIENKUNDE NIEDERSACHSEN 2x im Jahr;
  • mögliche Sonderveröffentlichungen (SV) auf Anforderung;   
  • Teilnahme an der internen Mailingliste nlf@genealogy.net.
  • Nutzung der Familiendatenbank für eigene Daten;
  • Unterstützung bei eigenen Publikationen.

20,- € für Familienmitglieder ohne Bezug des Rundbriefes und SV.

Nähere Informationen stehen in der Beitragsordnung, gültig ab 2020.

Bei Kontoänderung nutzen Sie bitte das Formular SEPA-Lastschriftmandat (beim Aufnahmeantrag).

Aufnahmeantrag

Hier finden Sie den Aufnahmeantrag (als PDF-Datei), er kann gespeichert und ausgedruckt werden.

Hier können Sie alternativ gibt es auch einen Aufnahmeantrag online
auszufüllen.

Nach Unterschriftsleistung und Zusendung per Post bzw. Absenden des Mitgliedsantrags (online) entscheidet der geschäftsführende Vorstand über den Antrag. Dem neuen Mitglied werden Mitgliedskarte mit Mitgliedsnummer sowie Informationsmaterial zugesandt. Die Ablehnung einer Mitgliedschaft erfolgt ohne Angabe von Gründen.

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